|
||||
|
Wie der Presse zu entnehmen ist, lässt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz prüfen, ob die Abwrackprämie in Höhe von € 2.500,00 doch auch Hartz IV Empfängern zugute kommen kann.
Bisher wird die Auffassung vertreten, die Prämie müsse als „Einnahme in Geldeswert“ angerechnet werden. Der DGB widerspricht dieser Ansicht und sieht, sofern die Regierung die Regelung nicht auf Hartz IV Empfänger ausweitet, eine neue Klagewelle auf die Sozialgerichte zukommen. Zu Recht, denn die Abwrackprämie ist zweckgebunden und nur in Verbindung mit einer Vermögensumwandlung zu sehen. Zudem werden auch ordinäre Preisnachlässe nicht angerechnet, ebenso nicht der Erlös aus dem Verkauf eines KFZ. Wir laden zur Diskussion ein! |
|||
|
||||
|
||||