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Zur umfassenden Armutsbeseitigung per Kinderzuschlag...
Zitat: Berlin. Das Kindergeld für alle Familien wird vermutlich erst ab 2010 erhöht, dafür will die Koalition besonders bedürftigen Kindern schon im nächsten Jahr mit zusätzlich 200 Millionen Euro helfen.
Der Empfängerkreis dieses «Kinderzuschlages» für Arme - gezahlt werden monatlich 140 Euro - soll von bisher 150 000 auf 300 000 Kinder ausgeweitet werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll dazu ein Konzept vorlegen, «um Kinder gezielt aus der Armut zu holen». Quelle Damit ist lediglich die Erweiterung des Kinderzuschlages gemeint:
Zur Erinnerung... Kinderzuschlag wird lediglich dann gewährt, wenn nur (!) das Kind/die Kinder einer Familie bedürftig sind - fehlt es dagegen am nötigen Einkommen um den Mindestbedarf der Eltern darzustellen und lässt sich dieser Mindestbedarf über das neben Kinderzuschlag gleichfalls mögliche Wohngeld nicht erreichen, dann ist ALG II vorrangig!
Stellt sich die ernsthafte Frage, wie am Kinderzuschlag herumgefeilt werden soll, damit er nicht "nur" die Armut der Kinder beseitigt... Auf das Konzept der Familienministerin darf man gespannt sein.
Bekanntermaßen ist der Antrag auf Kinderzuschlag noch komplizierter und langwieriger als der Antrag auf ALG II (der ohnehin parallel gestellt werden sollte) - daneben drohen über die Beantragung von Wohngeld fast immer Probleme, denn wenn der Kinderzuschlag abgelehnt wird und anteiliges Wohngeld wegen dem dann zutreffenden ALG II-Bezug zurückgefordert wird, wird es schon haarig - und das gleich zu Beginn einer "Hartz IV-Karriere".
Also wieder einmal nur eine Luft-Nr. - der Kinderzuschlag mit max. 140 Euro erreicht z.B. alle diejenigen nicht, deren Kind nicht einmal ALG II-berechtigt sind, dass sind naturgemäß Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, welche eine geringe Miete zahlen (sinkender Mietanteil des Kindes) und die laufenden Kindes-Unterhalt für ihr Kind erhalten. Diese Kinder sind dann nicht mehr bedürftig nach ALG II, da sie über Kindergeld und Unterhalt ihren Bedarf decken können.
Mietabhängig liegt dieser Bedarf eines U15-Kindes zwischen ca. 208 Euro (bei mietfreiem Wohnen) bis max. ca. 500 Euro (bei hoher KdU in bestimmten Städten und wenig anderen BG-Mitgliedern)...
Das Kindergeld beträgt derzeit 154 Euro - Unterhalt/Unterhaltsvorschussgeld beträgt mindestens 125 Euro bis unbegrenzt (je nach Leistungsfähigkeit des unterhaltsleistenden, anderen Elternteils)... Also wären gerade diejenigen Kinder besonders bedürftig, die wenig Unterhalt beziehen.... und gerade diese fallen unter das ALG II und nicht unter einen Kinderzuschlag.
Fazit... sie haben nicht verstanden um was es bei Kinderarmut eigentlich geht... und... sie verkennen die Zielgruppe ihrer Förderungen... wie man an derzeit lediglich nur 150.000 unter den sog. "Kinderzuschlag" fallenden Kindern unschwer erkennen kann...
Dabei jongliert dieser Artikel - wie andere auch - mit Millionenwerten, ohne wirklich zu erfassen, was Plan und Fakt ist, angesichts mindestens 2,5 Millionen armen Kindern.
Einfach nur noch abartig ignorant. Kristin Blank 19.11.2007
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