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... ich sehe da auch keine "Beschleunigung"!
Wenn ein erstinstanzliches Urteil nicht positiv für den klagenden HE entschieden wird, dann ist es jetzt bereits so, dass nur weitergeklagt werden kann (Berufung), wenn:
1) der Schwellenwert über 500 Euro liegt
2) oder aber die Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist
Wobei 2) eben von der ersten Instanz entschieden wird, was nicht ausschließt, dass falsch entschieden wird...
Demnächst soll diese Hürde auf 750 Euro hochgeschraubt werden - das sind wieviele Regelsätze?
Den einzigen evtl. "pro HE-Passus" in besagtem Gesetzesentwurf, findet man auf Seite 36: Zitat: Teilweise werden Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen oder nur unzureichend betrieben und müssen im Sozialgerichtsverfahren nachgeholt werden. Dies führt zu einer Verzögerung des Rechtsstreits. Gleichzeitig findet eine Kostensteigerung statt, da die Ermittlungen im gerichtlichen Verfahren – beispielsweise durch Einschalten externer Gutachter – teurer sind. Schließlich findet auch eine Kostenverlagerung von den Haushalten der Leistungsträger zu den Landesjustizhaushalten statt.
Vor diesem Hintergrund soll den Sozialgerichten die Möglichkeit gegeben werden, die Kosten für Ermittlungen, die von der Verwaltung vorzunehmen gewesen wären, dieser aufzubürden. Dies soll unabhängig vom Verfahrensausgang möglich sein. Die Norm hat mangels eines Sanktionsapparates eine eher präventive Wirkung. Sie hat zum Ziel, die Verwaltungen vor dem Hintergrund der möglichen Kostenfolge zu sorgfältiger Ermittlung anzuhalten, die bei den Gerichten zu Entlastungseffekten führt. |
Alles andere ist durchgehend negativ und bedeutet aus meiner Sicht insgesamt:
1) zunehmende Rechtsunsicherheit, da es eben zu weniger grundsätzlichen Urteilen kommen wird - auf Landesebene und erst recht auf Bundesebene...
2) wenn ein Sozialgericht erstinstanzlich nicht für den Betroffenen entscheidet, kann dieser erst ab einem Schwellenwert von 750 Euro oder bei einer Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung in die nächste Instanz (Landessozialgericht) gehen... Das können u.U. über zwei Regelsätze sein, die betroffenen Menschen zum Leben fehl(t)en - aber... wenn uns ein Haushaltsgerät kaputt geht, dann dürfen wir den nötigen Ersatz aus dem gleichen Regelsatz "abzahlen"...
3) wenn ein Sozialgericht u.U. falsch entscheidet oder nicht alle Belange berücksichtigt - wie soll es dann in jedem Fall richtig beurteilen, ob eine grundsätzliche Bedeutung gegeben ist?
4) es stellt eine Ungleichbehandlung dar - jemand dessen "Sache" einen Schwellenwert von 750 Euro hat, darf weiterhin für sein Recht kämpfen - und jemand mit "nur" 700 Euro muss -vielleicht vergeblich- die grundsätzliche Bedeutung darlegen...
5) das wird dazu führen, dass die ArGen bestimmte Belange - die eben unter diesem Schwellenwert liegen, noch schlampiger beurteilen - vor allem wenn sie wissen, dass es ein einschlägiges Urteil dazu vom Landessozialgericht vorliegt... Die grundsätzliche Bedeutung also bereits verneint wurde, selbst wenn der Einzelfall geringfügig abweicht...
und
6) wenn das so ist/umgesetzt würde, sehe ich keine Entlastung gerade der "kleinen", erstinstanzlich zuständigen Sozialgerichte (und gerade diese sind überlastet) - es sei denn, Bestandteil der Neuerung würde auch eine Art "Schnellgerichtsbarkeit" sein...
Diejenigen von uns, die bereits geklagt haben bzw. deren Klage noch anhängig ist, sind ohnehin schon am Zittern...
Wird die Klage zeitnah bearbeitet... Wird sie positiv entschieden.... Hat der eigene "Vortrag" gereicht, darzulegen warum einem eine Leistung zusteht.... Gibt es eine Anhörung - oder wird nach Aktenlage "entschieden" Wie äußert sich die Gegenseite... Welche Zeugen werden geladen....
Viele offene Fragen. Viele von uns reichen ihre Klagen selbst ein - formulieren diese ohne anwaltliche Hilfe und sind dann spätestens im Berufungsverfahren gezwungen, doch einen Anwalt zu konsultieren um überhaupt rechtssicher eine Begründung für die grundlegende Bedeutung unserer Angelegenheit zu formulieren...
Dabei wird von vornherein ausgeblendet, dass mindestens für einen der Beteiligten die Sache eine grundlegende Bedeutung hat - nämlich für den Betroffenen. Kristin Blank 19.11.2007 Kommentar erwünscht!
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