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Hartz IV – Vorschau Gedanken über mögliche
Veränderungen in den nächsten 2-3 Jahren. Erstellt am 10.12.2006 Die kurzfristigen Veränderungen
der letzten 2 Jahre haben gezeigt, geht es um Kürzungen bei den
Armen, finden sich schnell Mehrheiten und die Umsetzung von
Änderungsvorschlägen ist atemberaubend. Was also wird die Zukunft bringen?
Bereits im März 2003 gab ich eine Prognose zu Hartz IV ab, die
fast vollständig Realität wurde. Hier nun meine
Einschätzung, was noch auf uns zukommt. Anrechnung von Einkommen Bereits von der Politik angekündigt,
aber noch nicht umgesetzt, die radikale Kürzung des Freibetrags
von € 100,00 auf ca. € 40,00. Damit verbunden keine weiteren
Freibeträge bei einem Einkommen von bis zu € 400,00. Damit
soll verhindert werden, dass ALG II Bezieher mit wenig Arbeit ein
Einkommen der unteren Lohngruppen erreichen. Aus dieser Sicht
verständlich. Aber wer kommt schon bei einem Minijob mit einem
Freibetrag von € 40,00 aus? Bereits die Fahrtkosten dürften
diesen Betrag übersteigen. Somit wir kaum ein Arbeitsloser
bereit sein, einen Minijob anzutreten. Unterhaltspflicht Hier wird man
ebenfalls Änderungen vornehmen. Kinder werden wieder für
ihre Eltern in die Pflicht genommen, wie zu Zeiten des BSHG.
Vermögen Da der Regelsatz unantastbar ist, wird
man andere Einsparmöglichkeiten suchen und finden. Die Vermögensfreigrenzen werden
nochmals reduziert. Unabhängig vom Alter wird man einen fiktiven
Betrag festschreiben. Sagen wir mal € 1.500,00 für Erwachsene,
€ 500,00 für Kinder. Die Altersvorsorge wird weiterhin
unangetastet bleiben, da der Staat hier später spart. Immobilien Wer bisher noch seine Immobilie halten
konnte, wird früher oder später damit rechnen müssen,
sie zu veräußern. Denn hier ist noch enormes
Einsparpotenzial für den Staat vorhanden.
KFZ Auch hier ist damit zu rechnen, dass
die Haltung eines KFZ zukünftig an Bedingungen geknüpft
wird. Denkbar wäre nur ein KFZ pro BG, sowie nur dann, wenn ein
Mitglied der BG Arbeit hat. Rente Die Rentenpauschale wird ersatzlos
gestrichen. In den meisten Fällen werden die ALG II Bezieher
auch nach Eintritt ins Rentenalter von Sozialleistungen anhängig
sein. Also macht die Rentenpauschale, die sowieso sehr gering
ausfällt, eh keinen Sinn. Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung (auch Ein Euro Job genannt)
Zukünftig wird die Zahlung von
Sozialleistungen mit der Bereitschaft zur Annahme einer
Arbeitsgelegenheit verknüpft sein. Und zwar ohne eine
Mehraufwandsentschädigung. Bestenfalls ist mit Sachleistungen
wie Monatskarte und Arbeitsbekleidung zu rechnen. Die Arbeitsgelegenheiten werden auf
alle öffentlichen Bereiche ausgedehnt. Öffentliches
Interesse und Zusätzlichkeit fallen als Bedingung weg, wurden eh
nur selten eingehalten.
Kosten der Unterkunft Auch hier wird gespart werden. Ich
erinnere nur daran, dass auch Wohnheime, wie bei Asylanten üblich,
dem Gesetz nach menschenwürdig sind. Was für Asylanten gut
ist, kann für ALG II Bezieher nicht schlecht sein. Förderungen Gefördert wird nur noch, wer
tatsächlich vermittelbar ist. Also nur gut qualifizierte
Fachkräfte, die unter 40 sind. Der Rest wird in
Arbeitsgelegenheiten geschoben. Wer also glaubt, Hartz IV wird
verschwinden, der irrt. Es wird nur Stück für Stück
unter das Niveau der Sozialhilfe nach dem alten BSHG gedrückt.
Danach erfolgt dann mittelfristig ein
Bürgergeld, dem aber ein Mindestlohn vorausgehen muss.
Torsten Staack www.lebens-phase.de
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