Arbeit und Soziales

Hartz IV – Vorschau

 

Gedanken über mögliche Veränderungen in den nächsten 2-3 Jahren.

 

Erstellt am 10.12.2006

 

Die kurzfristigen Veränderungen der letzten 2 Jahre haben gezeigt, geht es um Kürzungen bei den Armen, finden sich schnell Mehrheiten und die Umsetzung von Änderungsvorschlägen ist atemberaubend.

Was also wird die Zukunft bringen? Bereits im März 2003 gab ich eine Prognose zu Hartz IV ab, die fast vollständig Realität wurde. Hier nun meine Einschätzung, was noch auf uns zukommt.

 

Anrechnung von Einkommen

 

Bereits von der Politik angekündigt, aber noch nicht umgesetzt, die radikale Kürzung des Freibetrags von € 100,00 auf ca. € 40,00. Damit verbunden keine weiteren Freibeträge bei einem Einkommen von bis zu € 400,00. Damit soll verhindert werden, dass ALG II Bezieher mit wenig Arbeit ein Einkommen der unteren Lohngruppen erreichen. Aus dieser Sicht verständlich. Aber wer kommt schon bei einem Minijob mit einem Freibetrag von € 40,00 aus? Bereits die Fahrtkosten dürften diesen Betrag übersteigen. Somit wir kaum ein Arbeitsloser bereit sein, einen Minijob anzutreten.

 

Unterhaltspflicht

 

Hier wird man ebenfalls Änderungen vornehmen. Kinder werden wieder für ihre Eltern in die Pflicht genommen, wie zu Zeiten des BSHG.

 

Vermögen

 

Da der Regelsatz unantastbar ist, wird man andere Einsparmöglichkeiten suchen und finden.

Die Vermögensfreigrenzen werden nochmals reduziert. Unabhängig vom Alter wird man einen fiktiven Betrag festschreiben. Sagen wir mal € 1.500,00 für Erwachsene, € 500,00 für Kinder.

Die Altersvorsorge wird weiterhin unangetastet bleiben, da der Staat hier später spart.

 

Immobilien

 

Wer bisher noch seine Immobilie halten konnte, wird früher oder später damit rechnen müssen, sie zu veräußern. Denn hier ist noch enormes Einsparpotenzial für den Staat vorhanden.

 

KFZ

 

Auch hier ist damit zu rechnen, dass die Haltung eines KFZ zukünftig an Bedingungen geknüpft wird. Denkbar wäre nur ein KFZ pro BG, sowie nur dann, wenn ein Mitglied der BG Arbeit hat.

 

Rente

 

Die Rentenpauschale wird ersatzlos gestrichen. In den meisten Fällen werden die ALG II Bezieher auch nach Eintritt ins Rentenalter von Sozialleistungen anhängig sein. Also macht die Rentenpauschale, die sowieso sehr gering ausfällt, eh keinen Sinn.

 

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (auch Ein Euro Job genannt)


Zukünftig wird die Zahlung von Sozialleistungen mit der Bereitschaft zur Annahme einer Arbeitsgelegenheit verknüpft sein. Und zwar ohne eine Mehraufwandsentschädigung. Bestenfalls ist mit Sachleistungen wie Monatskarte und Arbeitsbekleidung zu rechnen.


Die Arbeitsgelegenheiten werden auf alle öffentlichen Bereiche ausgedehnt. Öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit fallen als Bedingung weg, wurden eh nur selten eingehalten.
 

Kosten der Unterkunft

 

Auch hier wird gespart werden. Ich erinnere nur daran, dass auch Wohnheime, wie bei Asylanten üblich, dem Gesetz nach menschenwürdig sind. Was für Asylanten gut ist, kann für ALG II Bezieher nicht schlecht sein.

 

Förderungen

 

Gefördert wird nur noch, wer tatsächlich vermittelbar ist. Also nur gut qualifizierte Fachkräfte, die unter 40 sind. Der Rest wird in Arbeitsgelegenheiten geschoben.

 

Wer also glaubt, Hartz IV wird verschwinden, der irrt. Es wird nur Stück für Stück unter das Niveau der Sozialhilfe nach dem alten BSHG gedrückt.


Danach erfolgt dann mittelfristig ein Bürgergeld, dem aber ein Mindestlohn vorausgehen muss.
 

Torsten Staack

www.lebens-phase.de


 


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