Arbeit und Soziales
... mindestens auf dem Papier: CDU verspricht Eltern mehr Kindergeld ...

richtig... man erhöht das Kindergeld...

Da Kindergeld minderjährigen Kindern als Einkommen zuzurechnen ist, solange sie es für ihren Bedarf benötigen... ... fallen zahlreiche Kinder mehr aus der Statistik, als das bislang der Fall ist...

Wie das genau funktioniert?

Ganz einfach... der Bedarf eines U15-Kindes setzt sich zusammen aus: Sozialgeldsatz: 208 Euro sowie seinem Mietanteil (im Fall eines alleinerziehenden Elternteils mit zwei Kindern, liegt der einzelne Mietanteil, je nach Angemessenheit zwischen ca. 117 Euro bis zu 150 Euro).

Liegt also rein rechnerisch der Gesamt-Bedarf eines Hartz IV-Kindes zwischen:

325 Euro und 358 Euro (inklusive Mietanteil).

Nun haben Kinder ja zwangsläufig auch Einnahmen (sogenannte vorrangige Leistungen!) - besonders und gerade Kinder von Alleinerziehenden...

So fließt z.B. an Unterhaltsvorschuss für ein U7-Kind:

125 Euro oder Unterhalt (DüDo-Tabelle) ca. 200 Euro.... und - jep.... Kindergeld hurra... bislang 154 Euro... ...

und es gilt die Regel... das Kind gehört so lange zur Bedarfsgemeinschaft, so lange es seinen Bedarf über sein Einkommen nicht abdecken kann!

Wenn wir von 325 Euro Bedarf inkl. Mietanteil ausgehen, muss ein Kind also neben Kindergeld bislang:

171 Euro Unterhalt über den "Zahl-Elternteil" erhalten, um aus der Bedarfsgemeinschaft zu herausfallen... ...

wenn nun angenommen, das Kindergeld um 30 Euro steigt, sind nur noch 141 Euro Kindesunterhalt erforderlich, und bei 46 Euro reicht dann sogar das Unterhaltsvorschussgeld aus, um ein Kind aus der BG zu "entfernen"...

Was das nun alles bedeuten soll?

Ganz einfach - das Kind fällt aus der BG rechnerisch heraus... Rechnerisch deshalb, weil der Kindergeldüberhang wiederum der Mutter bzw. dem Vater angerechnet wird, bei dem das Kind lebt... denn je mehr Unterhalt ein Kind erhält, desto weniger benötigt es ja sein Kindergeld zur Unterhaltsdeckung... und wenn es Anteile des Kindergeldes nicht benötigt, ist das Kindergeld bzw. der Überschuss wiederum Einkommen, dass das Kind lt. Gesetzgeber gar nicht benötigt.

Hierzu ist folgender Thread recht informativ: Achtung - Wichtig - Anrechnung Kindergeldüberhang

Allerdings taucht das Kind - ohne auch nur einen Euro mehr zur Verfügung zu haben als ein Hartz IV-Kind -, nicht mehr in der Statistik auf... denn es ist ja kein Bezieher von ALG II-Leistungen, da es sich über Unterhalt und Kindergeld selbst unterhalten kann.

In Hinblick auf aktuelle Armutsstatistik insbesondere zur Kinderarmut ein Brandthema.... schließlich sind bald Wahlen....

Wo jetzt der Hasenfuß steckt?

... werden sich sicherlich einige von euch fragen... nun... das Kind ist zwar nicht Teil der BG und Teil der Statistik, es hat aber so lange nicht mehr, als ein Hartz IV-Kind zur Verfügung, bis einmal der komplette Kindergeldsatz, der ja späterhin höher ist, bei dem Elternteil bei dem es lebt, komplett angerechnet werden kann = Noch ein Vorteil...

So macht man Politik!

Kristin Blank

Hier gehts zur Diskussion
Powered By Website Baker