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Kristin, 39, Bürokauffrau
Als mein befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund Geburt meines Kindes nicht verlängert wurde, fielen wir zwei Monate nach der Mutterschutzfrist direkt in das ALG II. Ein Kündigungsschutz greift nicht bei Befristungen und herkömmliches Arbeitslosengeld erhält man lediglich bei Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt.. Inzwischen stehe ich auf einer Warteliste für einen Kindergartenplatz, da dieser ohne bestehendes Arbeitsverhältnis nachrangig ist. |